Der Energieausweis -worauf es ankommt

Energieausweis

Umweltschutz und das Einsparen von Energie sind in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden und auch immer mehr in den öffentlichen Fokus gerückt. So ist es wenig verwunderlich, dass es heute zutage praktisch keinen Bereich mehr gibt, in dem Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit unbeachtet bleiben können.

Ob es sich dabei um den eigenen Stromverbrauch handelt, den Verbrauch unseres Autos oder den Energiekonsum eines beliebigen anderen Gerätes, nahezu überall, werden wir mit dem Thema Energieeinsparung konfrontiert. Folglich ist es nur konsequent und auch logisch, dass die eigenen vier Wände von dieser Thematik nicht unberührt bleiben.

Aber was verbraucht eigentlich ein Haus oder eine Wohnung und wie wird das gemessen? Um diese Fragen und um die wichtigsten Informationen rund um den „Energieausweis“ soll es hier gehen. Im Nachfolgenden sollen die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Energieausweis beantwortet werden.

Haben Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Energieausweis, dann stehen wir Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Erstellung Ihres Energieausweises zu gesonderten Konditionen zu helfen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Was ist eigentlich ein Energieausweis und wofür ist er gedacht?

Der Energieausweis ist, kurz gesagt, ein Datenblatt beziehungsweise eine Art Steckbrief, der Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung gibt. Am ehesten kann der Energieausweis mit den Verbrauchsangaben eines Automobils verglichen werden.

Mit dem Energieausweis kann sich der zukünftige Käufer oder auch Mieter einer Immobilie ein recht gutes Bild darüber machen, mit welchen Energiekosten er im Jahr rechnen muss.

Der Energieausweis enthält dazu in der Regel eine (oder auch mehrere) Grafiken, aus denen der Energiebedarf der entsprechenden Immobilie hervorgeht. Die Grafiken haben dazu häufig Balken, die von einer grünen Einfärbung über eine gelbe Einfärbung bis hin zu einem roten Bereich reichen. Vom grünen Bereich bis hin zum roten Bereich sind zusätzlich Verbrauchswerte in kWh pro Quadratmeter aufgetragen.

Im Energieausweis wird der für die Immobilie ermittelte Verbrauch in kWh pro Quadratmeter dann entsprechend vermerkt. Durch den Eintrag des Verbrauchs in der entsprechenden Grafik und der zusätzlichen Einfärbung ist so eine leichte Einordnung der Immobilie bezüglich der Energieeffizienz möglich. Je energieeffizienter die Immobilie ist, umso weiter befinden sich die ermittelten Werte im grünen Bereich. Ist die Immobilie nicht besonders energieeffizient, dann sind die ermittelten Werte entsprechend dem roten Bereich zugeordnet.

Zu welchen Anlässen wird der Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis wird immer dann benötigt, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll. Der Eigentümer einer Immobilie ist bei der Besichtigung der Immobilie verpflichtet, möglichen Interessenten den Energieausweis vorzulegen.

Allerdings wird der Energieausweis auch schon bei einem Inserat der Immobilie benötigt. Bereits in einem Inserat zwecks Verkaufs der Immobilie muss der Eigentümer Auskunft über den Energieverbrauch der Immobilie machen. Ein Energieausweis ist ebenso erforderlich, wenn es sich um gewerblich genutzte Immobilien handelt.

Eine Ausnahme besteht allerdings bei Eigentumswohnungen. Hier wird von dem Verwalter ein Energieausweis für das ganze Gebäude erstellt und dieser steht anschließend jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung.

Ab wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist seit dem 1. November 2009 Pflicht und muss bei jedem Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Der Energieausweis enthält neben Verbrauchswerten auch Angaben über das Baujahr der Immobilie, die Art der Heizung und natürlich, ob es sich um einen „Bedarfsausweis“ oder einen „Verbrauchsausweis“ handelt. Hierbei sind der Verbrauch sowie die entsprechende Energieeffizienzklasse wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen einem „Verbrauchsausweis“ und einem „Bedarfsausweis“?

Es gibt zwei verschieden Energieausweise, die sich darin unterscheiden, wie die in ihnen ausgewiesenen Verbrauchswerte ermittelt wurden. Der Verbrauchsausweis ermittelt den realen Energieverbrauch einer Immobilie. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis enthält der Bedarfsausweis den theoretisch ermittelten Energiebedarf, der bei der Immobilie anfallen könnte.

Der Verbrauchsausweis

Die zugrunde legenden Verbrauchswerte für einen Verbrauchsausweis werden anhand der tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt. Dazu wird im Normalfall der Energieverbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Es wird die Menge an Energie sowie Warmwasser ermittelt, welche die Bewohner in den letzten drei Abrechnungsperioden verbraucht haben. Eine korrekte Aussage über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie ist allerdings nur bedingt möglich, da hier das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner sowie auch die Anzahl der Bewohner eine wichtige Rolle spielen.

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der Energieverbrauch anhand des Zustandes der Bausubstanz und der vorhandenen Ausstattung des Gebäudes ermittelt. Dabei werden beispielsweise die Bauweise, die Wände, die Fenster, die Art der Heizung sowie viele weitere Ausstattungsmerkmale des Gebäudes berücksichtigt und zur Ermittlung des Energiebedarfs herangezogen. Das individuelle Verhalten sowie die Anzahl der Bewohner spielen hierbei keine Rolle. Fast alle Gebäude, die vor dem 01.11.1977 gebaut wurden, benötigen einen Bedarfsausweis. Ausgenommen sind Gebäude, die vor 1977 gebaut wurden und durch eine Sanierungsmaßnahme auf den Stand von 1977 gebracht wurden. Bei solchen energetisch sanierten Gebäuden reicht dann wieder ein Verbrauchsausweis.

Was bedeuten eigentlich die Angaben in einem Energieausweis und welche Informationen enthält der Energieausweis?

Der in den meisten Fällen fünfseitige Energieausweis enthält zuerst einmal alle wichtigen Daten zum Aussteller des Ausweises sowie zu der Art des Ausweises (beispielsweise, ob es sich um ein Wohngebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt). Darüber hinaus enthält der Energieausweis eine Identifikationsnummer der zuständigen Behörde und dann natürlich die Farbskala mit den entsprechenden Werten. Die Skala reicht dabei von Dunkelgrün bis Dunkelrot. Dabei beginnt die Skala im dunkelgrünen Bereich mit einem Wert von 0, was einer Energieeffizienzklasse von „A+“ entspricht und endet in der Regel im dunkelroten Bereich bei einem Wert von 250, was einer Energieeffizienzklasse von „H“ entspricht. Allerdings kann der dunkelrote Bereich auch bis 400 gehen und darüber hinaus.

Die Werte geben den Verbrauch der Immobilie in kWh pro Quadratmeter und pro Jahr an. Je höher der ermittelte Wert ist, umso höher ist auch der Verbrauch (gemessen in kWh pro Quadratmeter). Der ermittelte Verbrauch pro Quadratmeter wird dann zusätzlich noch mit der Gesamtfläche der Immobilie multipliziert, umso den Gesamtverbrauch pro Jahr zu erhalten.

Auf der Farbskala wird zum einen der Verbrauch der Immobilie in kWh eingetragen und anschließend kann die zugehörige Energieeffizienzklasse abgelesen werden.

Es ist noch anzumerken, dass die Energieausweise etwas variieren können und sich über die Jahre hinweg immer wieder ein wenig verändert haben.

Welcher Energieausweis sollte beim Verkauf einer Immobilie gewählt werden?

In vielen Fällen ist keine „Auswahlmöglichkeit“ gegeben, weil das Baujahr der Immobilie von vorneherein über die Art des Energieausweises entscheidet. Allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, wenn bereits ein Verbrauchsausweis vorhanden ist, zusätzlich noch den aufwendigeren Bedarfsausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Bedarfsausweis der genauere Ausweis ist. Der Bedarfsausweis berücksichtigt eine Vielzahl baulicher Gegebenheiten des Objektes, ist aber unabhängig gegenüber der Anzahl der Personen, die in dem Objekt wohnen und auch gegenüber der Nutzung. Ein Bedarfsausweis gibt den Energiebedarf deutlich neutraler wieder als es ein Verbrauchsausweis macht. Allerdings sei auch erwähnt, dass es bei der Energieermittlung für einen Bedarfsausweis Abweichungen von bis zu rund 100 Prozent geben kann. Dies hängt vom Berechnungsverfahren, dem Sachverständigen sowie vielen weiteren Faktoren ab.

Auch wenn der Energieausweis wichtig ist, so spielt er beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in den meisten Fällen eine eher untergeordnete Rolle. Käufer einer gebrauchten Immobilie nehmen in vielen Fällen eine Sanierung des Objektes vor und dadurch kommt es auch zu einer Veränderung des Energieverbrauchs.

Wer ist eigentlich berechtigt, einen Energieausweis zu erstellen?

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) § 21 sowie § 29 sind nachfolgende Personengruppen berechtigt, einen Energieausweis für Wohngebäude zu erstellen:

Personen aus dem Ingenieurwesen mit den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie einem anderen naturwissenschaftlichen Studium.

Geprüfte und staatlich anerkannte Techniker, deren Ausbildung auch die Beurteilung der Gebäudesubstanz, der Heizungsanlagen, Warmwasseranlagen, Klimaanlagen und Ähnliches umfasste.

Des Weiteren sind ebenso Schornsteinfegermeister, Architekten und Handwerksmeister sowie verschiedene weitere Berufsgruppen zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt, sofern die entsprechenden Fachkenntnisse von ihnen nachgewiesen wurden.

Wie teuer ist ein Energieausweis?

Für die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises muss mit Kosten im Bereich von 25 bis 150 Euro pro Wohneinheit gerechnet werden. Dies umfasst Wohnungen sowie die meisten Einfamilienhäuser.

Bei einem Bedarfsausweis fallen Kosten im Bereich von etwa 250 bis 500 Euro pro Wohneinheit an. Diese Kosten beziehen sich auf die meisten Wohnungen sowie Einfamilienhäuser.

Mehrfamilienhäuser sind ihrer Größe entsprechend natürlich teurer, da hier noch die Kosten für die Begehung mehrerer Wohneinheiten hinzukommen.

Wie lange ist ein Energieausweis eigentlich gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Datum seiner Ausstellung für maximal 10 Jahre gültig. Werden allerdings umfangreiche Renovierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt, so ist nach Abschluss der Renovierungsarbeiten eine Neubewertung des Energieverbrauchs vorzunehmen.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?

Der Eigentümer einer Immobilie ist zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet. Oftmals wird eine Beurkundung ohne Vorlage des Energieausweises von dem entsprechenden Notar überhaupt nicht mehr durchgeführt. Kommt der Eigentümer dem also nicht nach, so liegt in diesem Falle eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

Wie geht es weiter?

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Erstellung Ihres Energieausweises zu gesonderten Konditionen zu helfen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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